Rechtsgebiete
Zum allgemeinen Zivilrecht sowie zum Wirtschaftsrecht zählen alle Angelegenheiten, die Rechtsverhältnisse zwischen juristischen oder natürlichen Personen untereinander regeln.
Dazu gehören vertragliche Schuldverhältnisse (Kauf-, Dienst-, Werkvertragsrecht), Mietrecht, Schadensersatzansprüche aus Rechtsverletzungen sowie Unterlassungsansprüche.
Gerne berate ich Sie individuell zu Ihrem Anliegen.